Geplante Strafrechtsverschärfung: DFV mahnt präventive Maßnahmen an
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Der Entwurf sieht vor, dass der Schutz von Feuerwehrangehörigen verbessert wird: Der tätliche Angriff auf diese soll als selbstständiger Straftatbestand mit einem verschärften Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ausgestaltet werden. Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste sind Vollstreckungsbeamten damit hierbei gleichgestellt. „Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt“, heißt es im Gesetzesentwurf. Paragraph 115 StGB soll künftig auch den Schutz der Feuerwehrangehörigen regeln.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverbande